Bekanntmachung erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB für den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Maisach sowie des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Germerswang Bahnhof-Ost“

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Bekanntmachung 

Der Gemeinderat Maisach beschloss in seiner Sitzung am 11.07.2024, den in der Sitzung am 22.06.2023 gefassten Feststellungs- und Satzungsbeschluss zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Maisach sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Germerswang Bahnhof-Ost“ aufzuheben.

In der gleichen Sitzung billigte der Gemeinderat Maisach den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Maisach sowie des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Germerswang Bahnhof-Ost“ und beschloss die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch).

Die Gemeinde Maisach beabsichtigt auf Initiative eines Projektentwicklers, östlich der Ortschaft „Germerswang Bahnhof“ einen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan für ein Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ aufzustellen und parallel hierzu den Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan in diesem Bereich zu ändern.

Der Geltungsbereich liegt im südwestlichen Gemeindegebiet von Maisach. Er umfasst die Fl.-Nrn. 600, 602, 603 und 604, Gemarkung Germerswang, sowie die Fl.-Nr. 433, Gemarkung Malching. Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs beträgt 8,02 ha, davon sind 6,76 ha Sondergebiet (mit Zufahrten), 0,37 ha private Grünflächen und 0,89 ha Ausgleichsflächen.

Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Maisach sowie der Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan, jeweils mit Begründung und Umweltbericht und in der Fassung vom 13.07.2024 wird zusammen mit der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 30.03.2023 und der Reflexionsprognose in der Fassung vom 16.03.2023 gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

 vom 26.07.2024 bis einschließlich 04.09.2024

auf der Internetseite unter www.maisach.de (Rathaus & Politik – Bekanntmachungen & Festsetzungen) veröffentlicht und ist über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.bayern.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zi. E 08 (Frau Rampp) während folgender Zeiten (Di.: 8:00-13:00 Uhr, Mi.: 8:00-15:00 Uhr, Do. 8:00-13:00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme vorab einen Termin (Tel. 08141 937-212).

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,

 1.    dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.    dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@maisach.de übermittelt werden sollen. Stellungnahmen können auch schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf ist eine Abgabe der Stellungnahme zur Niederschrift in der Gemeinde Maisach zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich (gegen Gebühr),

3.    dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.    dass leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu den ausgelegten Unterlagen im Rathaus Maisach bestehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

SchutzgutVorhandene Informationen zu
Mensch
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion
  • Naherholungsnutzung
  • Immissionsschutz
  • Blendwirkungen von Lokführern
Fläche
  • Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen
  • Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete
  • Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts
  • Zerschneidung der Landschaft/Unterbrechung von Wanderbeziehungen
  • Mangel an Biotopvernetzungselementen
  • Durchgängigkeit für Kleinsäuger/zusätzliches Strukturelement als Wanderkorridor
  • Gestaltung, Herstellung und Pflege der Hecke
  • Unterhaltspflege der Säume
  • Unterhaltspflege der Freiflächen
  • arten- und strukturreiches Dauergrünland nach Art 23 (geschütztes Biotop)
  • stickstoffsensible Subtypen
Boden
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
  • Altlasten und Altlastenverdachtsflächen
  • Schwermetallbelastung
  • natürliche Versauerung des Bodens
  • Erhaltung Bodenfruchtbarkeit
  • Bodenschutz
  • potentielle Zinkeinträge
Wasser
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
  • Wassersensibler Bereich
  • Grundwasser
Luft / Klima
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion
  • Erfordernisse des Klimaschutzes
  • Beeinflussung des lokalen Mikroklimas
Landschaftsbild
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
  • Anbindegebot
  • Landschaftliche Vorbelastungen
  • Technische Überprägung des Landschaftsbildes
Kultur- und Sachgüter
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern
  • Vermutung von Bodendenkmälern und Umgang damit
Sonstige/ allgemeine Umweltbelange
  • Wechselwirkungen unter den Schutzgütern
  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB
  • Darstellung von Landschaftsplänen
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
  • Betroffenheit eines regionalen Grünzuges
  • Regionale Energieerzeugung
  • Räumliche Entwicklungsstrategie Landkreis Fürstenfeldbruck“ (RES)
  • städtebauliches Standortkonzept zur kommunalen Steuerung von PV-Anlagen
  • Festlegung des Kompensationsfaktors
  • Brandschutz
  • Landwirtschaftliche Emissionen
  • Rückbau und Wiedernutzbarmachung für die Landwirtschaft
  • Aussamen eventueller Schadpflanzen
  • Schattenwurf sowie Laub-/Streufall durch angrenzenden Laubholzmischbestand
  • Emissionen durch benachbarten Bahnanlagen

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:

  • Grünordnungsplan (in Bebauungsplan-Entwurf integriert) sowie Umweltberichte zu den Entwürfen der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) von PUNCTOplan, Aichach, in der Fassung vom 30.03.2023
  • Reflexionsprognose zum „Bauvorhaben Solarkraftwerk Germerswang Bahnhof-Ost“ von der TOPIK_süd GmbH, Traunstein, mit Bearbeitungsstand vom 16.3.2023 (inkl. Bestätigung Blendgutachten vom 03.07.2024)
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen und formellen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB (im Rahmen der frühzeitigen und formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen)

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgrundgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Folgende Unterlagen können Sie herunterladen:

Entwurf 38. Änderung des Flächennutzungsplans

Begründung mit Umweltbericht (FNP)

Entwurf Bebauungsplan

Begründung mit Umweltbericht (BP)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Reflexionsprognose

Bestätigung Reflexionsprognose

 

Maisach, den 18.07.2024

 

 

 

Hans Seidl

Erster Bürgermeister

An die Amtstafeln

angeschlagen am: 18.07.2024

abzunehmen am: 05.09.2024