Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Maisach sowie des Bebauungsplans „Gernlinden, Schul-/Sportpark Sommerstraße“

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Bekanntmachung 

Der Gemeinderat Maisach beschloss in seiner Sitzung am 29.09.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplans „Gernlinden, Schul-/Sportpark Sommerstraße“ einschließlich der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung. In der Sitzung am 11.07.2024 wurden die beiden Vorentwürfe gebilligt sowie die Einleitung der Verfahren beschlossen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung ist somit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Schul- und Sportparks unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ordnung.

Das zu überplanende Gebiet befindet sich im Südwesten Gernlindens, südlich der Sommerstraße und umfasst zwei Teilbereiche der Fl.-Nr. 920, Gemarkung Maisach. Die östliche Fläche misst eine Größe von 3.600 m², während die westliche Fläche auf 370 m² kommt. Die Fl.-Nr. 920 ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, sodass die Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt.

Der Vorentwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplans inkl. Begründung und Umweltbericht, sowie des Bebauungsplans inkl. Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 11.07.2024, die artenschutzfachliche Beurteilung der Zauneidechse durch das Büro Dr. Schober vom 03.07.2023 und die schalltechnische Untersuchung vom Ingenieurbüro Greiner vom 17.06.2023, werden in der Zeit

vom 02.08.2024 bis einschließlich 11.09.2024

auf der Internetseite unter www.maisach.de (Rathaus & Politik – Bekanntmachungen & Festsetzungen) veröffentlicht und sind über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.bayern.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zi. E 08 (Frau Rampp) während folgender Zeiten (Di.-Do.: 8:00-12:00 Uhr und zusätzlich Mi.: 13:00-15:00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme vorab einen Termin (Tel. 08141 937-204).

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,

1.    dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.    dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@maisach.de übermittelt werden sollen. Stellungnahmen können auch schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf ist eine Abgabe der Stellungnahme zur Niederschrift in der Gemeinde Maisach zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich (gegen Gebühr),

3.    dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.    dass leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu den ausgelegten Unterlagen im Rathaus Maisach bestehen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel zu dieser Veröffentlichung am Verfahren beteiligt.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Folgende Unterlagen können Sie herunterladen:

Vorentwurf Bebauungsplan

Vorentwurf textliche Festsetzungen

Begründung Bebauungsplan

Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung

Umweltbericht

Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung

Begründung

Umweltbericht

 

Maisach, den 18.07.2024

 

 

 

Hans Seidl

Erster Bürgermeister

An die Amtstafeln

angeschlagen am: 25.07.2024

abzunehmen am: 12.09.2024