Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Gernlinden, Brucker Straße West"

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Bekanntmachung 

Der Gemeinderat Maisach billigte in seiner Sitzung am 11.07.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gernlinden, Brucker Straße West“ und beschloss die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).

Die Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 1573/42, Gemarkung Maisach, und misst 1.076 m². Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Gernlinden im Geviert Buschingstraße – Friedenstraße – Brucker Straße – Berlepschstraße an der Buschingstraße.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 sowie ohne Umweltbericht nach § 2a geändert.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gernlinden, Brucker Straße West“ mit Begründung i. d. F. vom 11.07.2024 wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 vom 26.07.2024 bis einschließlich 04.09.2024

 auf der Internetseite unter www.maisach.de (Rathaus & Politik – Bekanntmachungen & Festsetzungen) veröffentlicht und ist über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.bayern.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zi. E 08 (Frau Rampp) während folgender Zeiten (Di.: 8:00-13:00 Uhr, Mi.: 8:00-15:00 Uhr, Do. 8:00-13:00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme vorab einen Termin (Tel. 08141 937-204).

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,

1.    dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.    dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@maisach.de übermittelt werden sollen. Stellungnahmen können auch schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf ist eine Abgabe der Stellungnahme zur Niederschrift in der Gemeinde Maisach zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich (gegen Gebühr),

3.    dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.    dass leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu den ausgelegten Unterlagen im Rathaus Maisach bestehen.

 Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgrundgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Folgende Unterlagen können Sie herunterladen:

Satzungsentwurf

Begründung

 

Maisach, den 15.07.2024

 

 

 

Hans Seidl

Erster Bürgermeister

An die Amtstafeln

angeschlagen am: 18.07.2024

abzunehmen am: 05.09.2024