AchtungGemeinde
Achtung - hier ein aktueller Hinweis der Gemeinde Maisach

Hochwasser-Lage entspannt sich – Soforthilfe für Geschädigte

Die Lage hat sich beruhigt. "Der Krisenstab in der Kreiseinsatzzentrale, dem auch Mitarbeiter des Katastrophenschutzes des Landratsamtes angehörten, konnte aufgelöst werden," vermeldete das Landratsamt.

 

Soforthilfeaktion für Hochwassergeschädigte im Landkreis Fürstenfeldbruck

Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni erhebliche Schäden erlitten haben, hat die Bayerische Staatsregierung eine Soforthilfeaktion ins Leben gerufen, um den Betroffenen finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen.

Für betroffene Privathaushalte stehen folgende Hilfsprogramme zur Verfügung:

1. Soforthilfe „Haushalt/Hausrat (bis zu 5.000 EUR)

Die Zuwendung wird für die Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände gewährt.

Die Höhe der Zuwendung hängt vom Versicherungsschutz ab. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €. Sofern Versicherungsleistungen gezahlt werden, darf die Soforthilfe nur für den nicht durch diese Leistungen abgedeckten Betrag gewährt werden.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Betroffene hier auf der Homepage des Landratsamtes

Da eine Identitätsprüfung bei der Antragstellung notwendig ist, können die Anträge nur persönlich im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes abgegeben werden.

Dem Antrag ist eine Bestätigung der Gebäude- und/oder Hausratversicherung beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Schaden versichert ist. Sollte ein Versicherungsschutz gegen Elementgefahren nicht möglich gewesen sein, ist dies auf dem Antragsformular entsprechend zu begründen. Andere Nachweise sind bei Antragstellung nicht erforderlich. Das Landratsamt wird im Nachgang allerdings stichprobenartige Prüfungen auf Überkompensation durchführen, sodass die Antragssteller dazu angehalten werden, die im Zusammenhang mit dem Schaden angefallenen Rechnungen aufzubewahren und sofern möglich den Schaden mit Fotos zu dokumentieren.

2. Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden" (bis zu 10.000 EUR)

Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte können für durch das Schadensereignis bedingte Ölschäden eine Soforthilfe von bis zu 10.000 EUR je Wohngebäude beantragen, falls der Schaden nicht versicherbar war. Sofern der Schaden versicherbar war, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde, kann eine Soforthilfe von bis zu 5.000 EUR beantragt werden. Neben der Bestätigung der Gebäude- und/oder Hausratversicherung ist dem Antrag auch ein Nachweis des Ölschadens (z.B. Kostenvoranschlag / Rechnung für Schadensbeseitigung) beizufügen. Im Übrigen gelten die gleichen Hinweise wie bei der Soforthilfe Haushalt/Hausrat.

3. Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds

Geschädigte Privathaushalte können außerdem Zuschüsse als Notstandsbeihilfen erhalten. Voraussetzung ist, dass Wohngebäude und Hausrat der Betroffenen in so großem Ausmaß geschädigt wurden, dass die Geschädigten ohne staatliche Hilfe in eine existentielle Notlage zu geraten drohen.

Für die Notstandsbeihilfen sind keine festen Beträge festgelegt. Über Art und Höhe der Hilfen wird nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten und des Schadensausmaßes im Einzelfall entschieden. Hierzu sind bei der Antragstellung detaillierte Angaben zur Schadenshöhe und zu den Vermögensverhältnissen der Geschädigten notwendig.

Anträge für die beiden Soforthilfeprogramme können bis 31.08.2024 gestellt werden, Anträge auf Notstandsbeihilfe bis zum 31.10.2024. Verspätet eingegangene Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Das Landratsamt bearbeitet bei allen drei Hilfsprogrammen ausschließlich die Anträge von Privat-haushalten.

Anträge für betroffene gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe sind bei der Regierung von Oberbayern zu stellen. Anträge für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und für den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Näheres zu diesen Förderprogrammen bitte direkt bei den zuständigen Stellen erfragen.

Für weitere Auskünfte steht ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 08141/519-919  von Mo. bis Do. in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr zur Verfügung.

 

Zentrale Sammelstelle für Sandsäcke

Laut dem Landratsamt  bietet der AWB eine zentrale Sammelstelle für Sandsäcke aus privaten Haushalten an. Pro Haushalt können bis zu 150 Stück Sandsäcke auf der Bauschuttdeponie Jesenwang gebührenfrei angeliefert werden. Die Säcke sind vor Ort von den Bürgern zu entleeren.

Öffnungszeiten der Deponie Jesenwang: Montag bis Freitag: 7 bis 17 Uhr, Samstag: 8.30 bis 12.30 Uhr. 

 

Vielen Dank an alle Helfer

 „Ich danke allen örtlichen Helfern, die im Hochwassereinsatz waren, im Namen der Gemeinde Maisach vielmals“, sagt Bürgermeister Hans Seidl im Maisacher Rathaus zufrieden, nachdem sich dich Hochwasserlage entspannt hat. „Der Bauhof, die Feuerwehren, Polizei, THW und viele private Bürgerinnen und Bürger waren im Einsatz und haben für den Schutz und die Sicherheit unserer Mitbürger gesorgt.“ Nach derzeitigen Erkenntnissen gab es im Maisacher Gemeindegbiet weder großen Personen- noch ganz große Sachschäden, was insbesondere dem Einsatz der vielen Helfern zu verdanken ist.

 

Vorsicht beim Baden

Aufgrund des großen Unwetters ist das Ufer bei den Badeseen rutschig. Teilweise besteht Sturz- und Abbruchgefahr an der Gewässerkante. Gleiches gilt für die Bäche und die Maisach. Bleiben Sie vorsichtig. Es gilt: Baden auf eigene Gefahr.

 

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen und Verhaltensweisen bei Hochwasser finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums  und des Landratsamts.