Kitaplatz-Bedarfsanmeldung & Anmeldung Hort- und Mittagsbetreuung
Schritt 1: Anmeldung im Bayern-ID-Bürgerkonto
Über den nachfolgenden Button gelangen Sie zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung. Um Ihre Bedarfsanmeldung einzureichen zu können, benötigen Sie ein Bayern ID-Bürgerkonto, in welchem Sie EINGELOGGT sein müssen. Wenn Sie sich auf der Kitaplatz-Bedarfsanmeldungs-Seite befinden, gehen Sie oben rechts auf »Hier Anmeldung Bayern ID« und melden Sie sich an oder führen Sie eine Registrierung durch. Klicken Sie anschließend im Navigationsmenü erneut auf »Kitaplatz«, scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf »Weiter«. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auch in den FAQs.
Wenn Sie Hilfe für das Bürgerkonto benötigen, wenden Sie sich bitte an die Hotline-Nummer 0800/25 53 222-63 oder per Mail an Buergerservice-Portal@akdb.de.
Schritt 2: Bedarfsanmeldung erstellen und absenden
Bitte beachten Sie, dass jedes Kind nur einmal angemeldet werden kann.
Grundsätzlich sind für die Anmeldung nur ein paar wenige Pflichtangaben nötig (Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, etc..). Allerdings bitten wir Sie, so viele Angaben wie möglich einzutragen (bisherige Einrichtung, Bankverbindung, Berufstätigkeit, etc..), da im Nachgang sowohl die Vergabe in den jeweiligen Einrichtungen als auch ein Datenexport von den Kitas über dieses Portal erfolgt. Mit einer ausführlichen Anmeldung würden Sie uns sowohl die Platzzuteilungen, als auch die anschließende Erstellung der Betreuungsverträge sehr erleichtern.
Legen Sie die Reihenfolge Ihrer Wunscheinrichtungen fest und geben Sie alle notwendigen Daten ein. Sie müssen mindestens 3 Einrichtungen favorisieren. Sollten Sie weniger als drei Einrichtungen auswählen, ist das Absenden Ihrer Bedarfsanmeldung nicht möglich.
Nach Versand des Antragsformulars erhalten Sie eine elektronische Bestätigung in Ihrem Bürgerserviceportal E-Mail-Postfach. Sie können im Zuge der Anmeldung angeben, dass Sie per E-Mail über Mitteilungen im Bürgerkonto benachrichtigt werden möchten.
Eine Bedarfsanmeldung innerhalb der Kita-Platz Bedarfsanmeldung kann nur in EINER Gemeinde gleichzeitig erfolgen. Ob Sie Ihr Kind in einer anderen Kommune angemeldet haben, erkennen Sie an der Fehlermeldung „Ihr Datensatz existiert bereits“. Um Ihre laufende Anmeldung zu archivieren, informieren Sie die jeweilige Kommune.
Sollten Sie bereits auf einer Warteliste stehen, melden Sie sich bitte trotzdem online an.
Schritt 3: Benachrichtigung über die Platzzugsage bzw. Warteliste
Sobald die Anmeldefrist vorbei ist, erhalten Sie die Vergabeinformation in Ihrem Bürgerserviceportal-E-Mail-Postfach.
Es gibt 2 unterschiedliche Benachrichtigungen:
Positive Platzzuteilung:
Sie erhalten nach Platzzusage eine Frist von 14 Tagen, um den Kitaplatz zu bestätigen. Sollten Sie sich in dieser Zeit nicht zurückmelden, gilt der Platz als nicht angenommen, wird unverzüglich anderweitig vergeben und Sie verwirken Ihren Rechtsanspruch. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass die Benachrichtigung nur ein Platzangebot ist und keinen rechtsgültigen Vertrag mit der jeweiligen Einrichtung darstellt. Dieser kommt erst nach erfolgter Rückmeldung und Vorlage der nötigen Unterlagen (z.B. Impfnachweis Masern, Nachweis über etwaigen Zuzug nach Maisach, erfolgte Vorsorgeuntersuchungen etc…) und nach Rücksprache mit der jeweiligen Einrichtung zustande.
Warteliste (Noch-Nicht-Zuteilung):
Diese Benachrichtigung stellt keine Ablehnung dar. Erfahrungsgemäß werden auch in den Wochen und Monaten nach der ersten Zuteilung noch sehr viele Plätze vergeben. Dies ist damit zu begründen, dass sich nach der Platzzuteilung noch viele Faktoren ändern (Personaleinstellungen, Wegzug von Kindern, Ablehnung von Plätzen etc..) und somit laufend Kinder im Nachgang noch rechtzeitig vor dem Start des neuen Betreuungsjahres im September eine Platzzusage erhalten. Daher bitten wir von Anrufen in den Kindertagesstätten oder der Gemeindeverwaltung gleich nach Erhalt der Benachrichtigung abzusehen. Geben Sie uns in den darauffolgenden Wochen noch die Möglichkeit, die Platzvergabe weiter fortzuführen, damit auch Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann.