Grundsteuer
Zur Erklärung des Grundsteuerbescheids haben wir Ihnen ein Muster erstellt. Siehe Bild. Sie können es zur besseren Lesbarkeit hier als PDF herunterladen. Die farbigen Nummern auf dem Bild gehören zu den einzelnen Nummerierungen in dem Erläuterungstext unten.
Erklärung:
- Gehört das Objekt mehreren Personen wird nur eine Person zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen.
Die Grundsteuer darf nur einmal gefordert werden.
Das Finanzamt legt fest, welche Personen zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden können. Dies steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, welche Person sie im Rahmen der Gesamtpersonenhaftung zur Zahlung heranzieht. - Hier steht, zu welchen Terminen Sie die Grundsteuer bezahlen müssen.
Wenn Sie die Steuer lieber als Gesamtbetrag am 1. Juli zahlen möchten, dann können Sie formlos per E-Mail an das Steueramt einen Antrag auf Jahreszahlung stellen. - Hier steht, was Sie in den kommenden Jahren zahlen müssen. Es wird keine Erinnerung zur Zahlung verschickt. Bitte merken Sie sich die Termine vor oder erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat zur Abbuchung. Dann bucht die Kasse die Forderungen pünktlich ab.
- Der Grundsteuerbescheid gilt, bis er durch einen neuen Bescheid aufgehoben oder geändert wird. Dies erfolgt durch einen Messbescheid des Finanzamts.
- Hier sehen Sie, ob Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben und von welchem Konto das Mandat abgebucht wird. Steht an dieser Stelle „– Nutzen Sie zukünftig die Vorteile des SEPA-Lastschrifteinzugs!“, dann haben wir kein SEPA-Mandat von Ihnen erhalten.
Bitte prüfen Sie, ob Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben. Diesen müssen Sie bei Ihrer Bank auf die neuen Beträge ändern; oder löschen, wenn sie uns ein SEPA-Mandat erteilen. - Hier sehen Sie, wie die Grundsteuer berechnet wird.
Es wird jeweils der Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde von
425 % (Grundsteuer B) oder
360 % (Grundsteuer A)
multipliziert.
Messbetrag X Hebesatz = Jahressteuer (wird in 4 Raten zur Zahlung fällig)
Kontakt:
E-Mail: steueramt@maisach.de