Vordrucke nach der Baulagenverordnung

Seit dem 01.01.2013 gelten die geänderten Vordrucke nach der Bauvorlagenverordnung ( z.B. Bauantragsformulare, Baubeginnsanzeigen, Anzeigen der Nutzungsaufnahme usw. ).
Sie sind als beschreibbare PDF-Dokumenteim Internet unter www.stmi.bayern.de/service/formulare/ abrufbar.

Mit Bekanntmachung des Bayer.Staatsministeriums des Innern vom 31.10.2012 wurden die neuen Vordrucke gemäß § 1 Abs. 3 der Bauvorlagenverordnungverbindlich eingeführt( veröffentlicht am 12.12.2012 im Allgemeinen Ministerialamtsblatt ). Die Bekanntmachung trat am01.01.2013in Kraft.
Bei Baubeginnsanzeige und Beseitigungsanzeige sind die neuen Vordrucke zu verwenden.

 

Hinweise zum Klima- und Umweltschutz beim Bauen

Umfassende Hinweise zum Klima- und Umweltschutz beim Bauen gibt ein Merkblatt der Gemeindeverwaltung

Die Ausführungen dienen als Anregung für Bauende und Grundstückseigentümer. Darüber hinaus zeigen sie Möglichkeiten zur Klimawandelanpassung an heißere und trockenere Sommer, Starkregen sowie zum Klimaschutz und Schutz der Artenvielfalt auf. Informationen zu klimafreundlichen Baustoffen, zu Gebäude-, Dach- und Fassadenbegrünung werden in der Zusammenstellung ergänzt durch Hinweise zur Regen- und Grauwassernutzung sowie zur Gartengestaltung.

Hier können Sie das Merkblatt herunterladen.

 

Merkblatt Baumschutz auf Baustellen

Die Gemeinde Maisach hat ein Merkblatt zum Baumschutz auf Baustellen herausgegeben: "Baumschutz auf Baustellen - Gute Praxis". Das Merkblatt gibt Hinweise für den richtigen Schutz von Bäumen vor Baubeginn, während der Bauarbeiten und nach Abschluss der Bauphase. Hier finden Sie das Merkblatt als pdf zum  Downloaden.

 

Antrag auf Bordsteinabsenkung

Hier können Sie den Antrag sowie weitere Informationen zur Bordsteinabsenkung (pdf) herunterladen.

 

Aufhebung der Satzung über die Teilungsgenehmigung

Der Gemeinderat Maisach hat mit Beschluss vom 07.10.2004 eine Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Teilungsgnehmigung in der Gemeinde Maisach erlassen.
Da nach der Novelle 2004 des Baugesetzbuches, die am 20.07.2004 in Kraft getreten ist, die Teilung von Grundstücken ohne die Zustimmung der Gemeinde vollzogen werden kann, entfällt die Vorlage der Teilungsanträge in der Gemeindeverwaltung.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer die Teilungsanträge direkt beim Vermessungsamt Fürstenfeldbruck, Stockmeierweg 8, 82256 Fürstenfeldbruck Telefon 08141 518-0 vorzulegen. 

Bei Fragen ist Ihnen die Bauverwaltung selbstverständlich gerne behilflich.