Vordrucke nach der Baulagenverordnung
Seit dem 01.01.2013 gelten die geänderten Vordrucke nach der Bauvorlagenverordnung ( z.B. Bauantragsformulare, Baubeginnsanzeigen, Anzeigen der Nutzungsaufnahme usw. ).
Sie sind als beschreibbare PDF-Dokumente im Internet unter Bauantragsformulare - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de) abrufbar.
Mit Bekanntmachung des Bayer.Staatsministeriums des Innern vom 31.10.2012 wurden die neuen Vordrucke gemäß § 1 Abs. 3 der Bauvorlagenverordnung verbindlich eingeführt ( veröffentlicht am 12.12.2012 im Allgemeinen Ministerialamtsblatt ). Die Bekanntmachung trat am 01.01.2013 in Kraft.
Bei Baubeginnsanzeige und Beseitigungsanzeige sind die neuen Vordrucke zu verwenden.
Hinweise zum Klima- und Umweltschutz beim Bauen
Umfassende Hinweise zum Klima- und Umweltschutz beim Bauen gibt ein Merkblatt der Gemeindeverwaltung
Die Ausführungen dienen als Anregung für Bauende und Grundstückseigentümer. Darüber hinaus zeigen sie Möglichkeiten zur Klimawandelanpassung an heißere und trockenere Sommer, Starkregen sowie zum Klimaschutz und Schutz der Artenvielfalt auf. Informationen zu klimafreundlichen Baustoffen, zu Gebäude-, Dach- und Fassadenbegrünung werden in der Zusammenstellung ergänzt durch Hinweise zur Regen- und Grauwassernutzung sowie zur Gartengestaltung.
Hier können Sie das Merkblatt herunterladen.
Merkblatt Baumschutz auf Baustellen
Die Gemeinde Maisach hat ein Merkblatt zum Baumschutz auf Baustellen herausgegeben: "Baumschutz auf Baustellen - Gute Praxis". Das Merkblatt gibt Hinweise für den richtigen Schutz von Bäumen vor Baubeginn, während der Bauarbeiten und nach Abschluss der Bauphase. Hier finden Sie das Merkblatt als pdf zum Downloaden.
Antrag auf Bordsteinabsenkung
Hier können Sie den Antrag sowie weitere Informationen zur Bordsteinabsenkung (pdf) herunterladen.
Aufhebung der Satzung über die Teilungsgenehmigung
Der Gemeinderat Maisach hat mit Beschluss vom 07.10.2004 eine Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Teilungsgenehmigung in der Gemeinde Maisach erlassen.
Da nach der Novelle 2004 des Baugesetzbuches, die am 20.07.2004 in Kraft getreten ist, die Teilung von Grundstücken ohne die Zustimmung der Gemeinde vollzogen werden kann, entfällt die Vorlage der Teilungsanträge in der Gemeindeverwaltung.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer die Teilungsanträge direkt beim Vermessungsamt Fürstenfeldbruck, Stockmeierweg 8, 82256 Fürstenfeldbruck, Telefon 08141 518-0, vorzulegen.
Bei Fragen ist Ihnen die Bauverwaltung selbstverständlich gerne behilflich.
Kontakt:
E-Mail: bauamtsleitung@maisach.de
bauantrag@maisach.de
Viele Dienstleistungen können Sie auch direkt online erledigen, siehe BayernPortal, zum Beispiel einen Bauantrag einreichen.