Bebauungspläne Maisach

 

 


WICHTIGER HINWEIS:

Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan der Gemeinde Maisach, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können Sie im Rathaus Maisach einsehen.

Mehr rechtliche Hinweise können Sie hier nachlesen

Nachfolgend können Sie die Bebauungsplanunterlagen der Baugebiete downloaden:

Nr. 035 Krautgärten Maisach: Die 9. Änderung hebt alle vorangegangenen Bebauungspläne auf.

Nr. 040 Frauenstraße-Nordwest III