Rechtliche Hinweise für rechtsverbindliche Bebauungspläne in der Internetfassung
Auf diesen Internetseiten können Sie rechtsverbindliche Bebauungspläne der Gemeinde Maisach einsehen.
Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan
Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan der Gemeinde Maisach, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt. Die Originalpläne mit Begründung können Sie im Rathaus Maisach einsehen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin. |
Der Verweis auf die Originalpläne ist insbesondere in folgenden Fällen begründet:
Fehlerquelle komprimierte pdf-Datei
Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
Fehlerquelle verblasste Farben
Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden.
Fehlerquelle Computer-/Druckereinstellungen
Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
Gerichtliche Verfahren
Bitte beachten Sie, dass die im Internet eingestellten Bauleitpläne Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentprüfung) sein können. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst. Informationen über laufende Gerichtsverfahren erhalten Sie bei der Bauverwaltung im Rathaus Maisach, Zimmer E.08 während der üblichen Dienststunden.
Weitere Rechtsvorschriften können gelten
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Umgang und das Lesen dieser Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass
- für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
- neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten.
- einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten,
- einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.
In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze hinzuzuziehen, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung.
Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Im Rathaus erhalten Sie Auskünfte zu Bauleitplänen im Bauamt Maisach . Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin.
Kontakt:
E-Mail: bauleitplanung@maisach.de