Heiraten in Maisach – Eheschließung

 
Liebes Brautpaar,

wir freuen uns, Sie bei diesem besonderen Lebensereignis ein Stück weit begleiten zu dürfen!

Trauungen werden während unserer Servicezeiten (Freitag bis 14 Uhr gegen eine Zusatzgebühr von 100 Euro), im Trauungszimmer im Gemeindezentrum Maisach (Riedlstraße 3) vorgenommen.

Gerne können Sie schon vorab einen Termin für Ihre Hochzeit reservieren. Die Anmeldung zur Eheschließung kann jedoch frühestens 6 Monate vorher erfolgen.

Einmal im Monat bieten wir zusätzlich Trauungen am Samstag (zwischen 10 und 13 Uhr gegen eine Zusatzgebühr von 100 Euro) an. Wir bitten um telefonische Terminreservierung beim Standesamt.

 

Aufenthalt nach der Trauung

Gerne können Sie im Anschluss an die Trauung Ihre Gäste zum Sektempfang im Rathausgarten einladen. Für kleinere Gesellschaften (ohne Anschlusstrauung) ist auch ein Sektempfang auf der Südterrasse möglich. Sollte das Wetter nicht mitspielen, kann der Sektempfang im Foyer des Gemeindezentrums stattfinden. Wir stellen Ihnen hierfür gerne Stehtische zur Verfügung. Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird eine Zusatzgebühr von 30 bzw. 50 Euro erhoben. 

Da sich der Eingangsbereich vor dem Gemeindezentrum im Gemeinschaftseigentum befindet, ist dort ein Aufenthalt nach der Trauung leider nicht gestattet.

Südterrasse

Information zum Streuen von Blumen, Reis oder Konfetti

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Werfen von Blumen, Konfetti und Reis etc. sowohl im, als auch vor dem Gemeindezentrum nicht gestattet ist! Bitte teilen Sie dies auch Ihren Hochzeitsgästen mit.

 

Parkmöglichkeiten

Bitte beachten Sie, dass Sie auf den Parkplätzen vor dem Nebengebäude eine Parkscheibe benötigen. Direkt vor dem Gemeindezentrum darf nicht geparkt werden, da es sich um Gemeinschaftsflächen handelt. Das Brautauto darf vor dem Hauptportal des historischen Rathauses geparkt werden.

Bitte beachten Sie, dass am Freitag, ab ca. 11.30 Uhr der Bauern- und Wochenmarkt auf dem Rathausvorplatz aufgebaut wird.

 

Information zu Foto- und Videoaufnahmen

Die Herstellung von Bildern, Foto- und Videoaufnahmen im Zusammenhang mit den Amtshandlungen des Standesbeamten sind ausschließlich für private Zwecke zulässig.

Jede hierüber hinausgehende Form des Verbreitens oder öffentlich zur Schaustellens, wie z.B. die Veröffentlichung im Internet (auch in kostenlosen Foren etc.) sowie anderen öffentlich zugänglichen Medien bedarf hingegen nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung aller auf dem Bild abgebildeten Personen einschließlich des Standesbeamten.

Wir weisen darauf hin, dass die Standesbeamten eine Einwilligung zur Veröffentlichung nicht erteilen.

Eheschließung; Anmeldung - BayernPortal (freistaat.bayern)

Kontaktdaten:

 08141937-242

standesamt@maisach.de