Winter-Dienst in der Gemeinde
Verhalten und Vorgehen bei Schnee
Bei Schneefall oder Unwetter geht die Gemeinde prioritär bei Aufräumarbeiten vor: Erstens die Sicherheit der öffentlichen Hauptverkehrswege im Gemeindegebiet herstellen, zweitens sichere Wege in die Kindergärten und Schulen gewährleisten sowie drittens Friedhöfe sichern.
Dadurch, dass nicht alles sofort erledigt werden kann, bleiben Friedhöfe eventuell ein paar Tage gesperrt. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn Beerdigungen anstehen. Eine mögliche Schließung werden wir hier auf unserer Gemeindewebseite bekanntgeben und entsprechend Schilder am Friedhofseingang aushängen.
Bauhof im Dauer-Einsatz
Ab 3 Uhr morgens beginnt bei Schneefall der Winterdienst der Bauhofmitarbeiter auf den Gemeindestraßen. In den Zuständigkeitsbereich fallen etwa 125 Kilometer Straße. Für die Staats- und Landkreisstraßen sind sie allerdings nicht zuständig.
Um das geforderte Pensum erfüllen zu können, verfügt der Bauhof über zwei Großfahrzeuge, ein Schmalspurfahrzeug für Radwege, zwei Kleintraktoren für gemeindeeigene Fußwege sowie einen Transporter für die „Handtruppe“. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, kommen nach verantwortungsvoller Abwägung Splitt oder Tausalz zum Einsatz.
Um Verwehungen von Straßen vorzubeugen, stellt der Bauhof außerdem etwa 1500 Meter Schneefangzäune auf. Nach jedem größeren Schneebruch oder Sturm muss die Gemeindeverwaltung an öffentlichen Bäumen Kontrollen durchführen, damit die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist.
Eigenes Verhalten
Bei starkem Schneefall oder bei Unwetter sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit möglichst Grünanlagen, wie etwa Spielplätze und Friedhöfe, meiden. Bleiben Sie nach Möglichkeit in Innenräumen. Bedenken Sie, auch Wochen nach einem Sturm oder Schneefall drohen möglicherweise Gefahren durch herabfallende, lose Äste oder andere fliegende Gegenstände. Nehmen Sie daher Straßensperrungen bitte ernst. Sofern möglich, sichern Sie bitte vor einem angesagten Sturm lose Gegenstände auf Ihrem Grundstück ab. Außerdem sollten Sie bei Schneefall bitte so parken, dass die Straßen vom Winterdienst geräumt werden können. Vielen Dank.
Räumdienst
Um einen möglichst reibungslosen Räumdienst zu gewährleisten, bitten wir daher alle Verkehrsteilnehmer, Durchfahrten auf einer Breite von möglichst 4 m sowie Wendebereiche für die Räumfahrzeuge freizuhalten und die Stellplätze auf den eigenen Grundstücken zu nutzen.
110 Splitt-Streukästen stehen an den bekannten Stellen
Die Splitt-Streukästen sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung der Streupflicht auf öffentlichen Wegen zu unterstützen. Sie werden etwa 14-tägig aufgefüllt. Der reguläre Winterdienst hat Vorrang.
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben Anlieger ihre Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, zu räumen. Wenn keine Gehwege vorhanden sind, sollte eine Gehbahnfläche von einem Meter, gerechnet ab der Grundstücksgrenze – auf eigene Kosten in sicherem Zustand, gewährleistet werden.
- Die Sicherungsfläche ist an:
Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr
von Schnee zu räumen und bei Schnee, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.
- Die Sicherungsmaßnahmen sind:
bis 20 Uhr so oft zu wiederholen,
wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder Eis (das Räumgut) sind neben den Gehwegen so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Anlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Im Rahmen der Reinigungspflicht der Anlieger ist ausgebrachter Streusplitt bzw. Sand regelmäßig zu entfernen.
Die Grafiken zeigen beispielhaft drei Situationen, die die Räum- und Streupflicht veranschaulichen, wenn keine Gehwege vorhanden sind.