Fragen & Antworten zur Bedarfsanmeldung

 

Warum muss ich mich registrieren und meinen Bedarf anmelden?

Die Online-Anmeldung gewährleistet Eltern Sicherheit und Klarheit bei der Vergabe der Betreuungsplätze. Auch können Anmeldungen dadurch nicht verloren gehen. Sie haben eine Antwort-Garantie und können Ihre organisatorischen Familienabläufe sicher und bequem planen.

Benutzername und Passwort

Bitte beachten Sie, dass Sie die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Betreuungsplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportales bzw. BayernID finden. Bewahren Sie deshalb Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort sicher auf. Sollten Sie dies dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportales bzw. BayernID ein neues Passwort anfordern.

Ist die Bedarfsanmeldung gleichzeitig eine Reservierung des Platzes?

Nein. Die Bedarfsanmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Daher ist es auch notwendig, mehrere Einrichtungen zu priorisieren. Ihre Wünsche werden bei der Platzvergabe gemäß der Vergabekriterien soweit wie möglich berücksichtigt.(Ausnahme Hort/Mittagsbetreuung). 

Habe ich einen Anspruch auf eine Wunsch-Einrichtung?

Sie haben durch die „Wunsch-Liste“ die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Bitte wählen Sie in jedem Fall alternative Betreuungseinrichtungen aus, die bei einer Platzzusage in Frage kommen. Die Auswahl Ihrer Wunschkitas muss so gestaltet werden, dass ein Platzangebot von Ihnen auch immer angenommen werden kann. Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Aufgrund verschiedener Gründe kann es dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz angeboten wird; dies ist zulässig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für verschiedene Betreuungseinrichtungen entscheiden, um Ihre Wünsche bei der Platzvergabe möglichst berücksichtigen zu können. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist. Dies gilt auch, wenn Sie den Platz ablehnen. Wichtig: Bis zum Ende der Anmeldefrist für ein kommendes Betreuungsjahr spielt das Eingangsdatum der Bedarfsanmeldung keine Rolle!

Kein Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung

Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder besteht grundsätzlich erst ab 2026.

In wie vielen Betreuungseinrichtungen kann ich den Bedarf für eine Kinderbetreuung anmelden?

Es ist wichtig, dass Sie sich für mind 3 Einrichtungen entscheiden. Da die pädagogischen Merkmale einer Einrichtung für eine gesunde Entwicklung eines jeden Kindes wichtig sind, werden die verfügbaren Plätze durch das Fachpersonal entsprechend vergeben (siehe auch Punkt Vergabekriterien. Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Priorisierung nach Absenden der Bedarfsanmeldung ausschließlich über die Kommune unter Angabe von wichtigen Gründen möglich ist.

Besonderheit bei der Schulkindbetreuung

Aufgrund der beschränkten Vielfalt der Betreuungsangebote in den jeweiligen Gemeindeteilen und dessen unterschiedlichen Konzepten bedarf es bei der Schulkindbetreuung keiner Mindestangabe von Prioritäten.

Für welchen Zeitpunkt kann ich meinen Bedarf für die Kinderbetreuung anmelden?

Das Kita-Jahr (Krippe/Kindergarten/Hort) startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden auch die Plätze gemäß den Vergabekriterien vergeben. Unterjährige Aufnahme-Wünsche mit anderem Betreuungsbeginn werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Besonderheit Mittagsbetreuungen

Bei den Mittagsbetreuungen startet das Betreuungsjahr mit dem offiziellen Schulbeginn nach den Sommerferien. Falls eine Betreuung bereits ab 01.09. gewünscht ist, kann hier eine Ferienbetreuung gebucht werden.

Unterjährige Aufnahme-Wünsche mit anderem Betreuungsbeginn werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Ich möchte gerne die Einrichtung wechseln. Muss ich mich nochmalig über das Portal anmelden?

Sollten Sie die Betreuungseinrichtung zum neuen Kita-Jahr wechseln wollen, ist eine erneute Bedarfsanmeldung notwendig. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich kein Anspruch auf einen Wechsel der Betreuungseinrichtung besteht. Ein unterjähriger Wechsel innerhalb der Einrichtungen im Gemeindegebiet Maisach ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache zwischen der Gemeindeverwaltung, der Kindertagesstättenreferentin und den betroffenen Einrichtungsleitungen bzw. Trägern möglich. Ein regulärer Wechsel ist nur nach Beendigung der Krippenzeit in einen anderen Kindergarten möglich.

Besonderheit bei der Schulkindbetreuung:

Ein Wechsel der Einrichtung ist mit den jeweiligen Einrichtungsleitungen abzusprechen und genehmigen zu lassen.

Mein Kind benötigt möglicherweise eine besondere inklusive Förderung in Form eines Integrationsplatzes. Wer ist hier mein Ansprechpartner?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Inklusionseinrichtung (AWO Kinderhaus Zauberberg Gernlinden, AWO Kinderhort Gernlinden,Kath. Kinderhaus St. Bartolomäus Überacker, BRK Kinderhaus Gernlinden ab 2025) und die jeweilige Einrichtungsleitung. Diese kann Sie individuell zum weiteren Ablauf beraten.

Bei einer geplanten Einzelintegration in einer sogenannten Regeleinrichtung sollten Sie vor einer Priorisierung Kontakt zur Einrichtungsleitung aufnehmen. Die Leitung klärt mit Ihnen die Möglichkeiten der Einzelintegration

Kann ich meine Daten nach Abschicken der Bedarfsanmeldung verändern?

Nein. Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen keinen Bedarf mehr zum neuen Betreuungsjahr anmelden wollen oder sollte sich Ihr Wohnsitz nicht mehr in der Kommune befinden, wenden Sie sich bitte an Kinderbetreuung@maisach.de. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß Art. 27 BayKiBiG (Mitteilungspflichten) dazu verpflichtet sind, Änderungen der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen.

Ich wohne nicht in der Gemeinde Maisach. Kann ich trotzdem den Bedarf anmelden?

Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz noch nicht in der Gemeinde Maisach befinden, können Sie den Bedarf im Voraus anmelden. Ihre Vormerkung kann erst berücksichtigt werden, sobald Sie folgende Nachweise erbringen können. Als Nachweis kann beispielsweise eine Anmeldebescheinigung durch das Einwohnermeldeamt sowie ein bereits unterzeichneter Miet- oder Kaufvertrag für eine Immobilie in der Gemeinde Maisach gewertet werden. 

Sollten Sie in einer anderen Sitzkommune gemeldet sein und trotzdem dringend einen Kita-/Hortplatz in der Gemeinde Maisach benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner der Kommune in Verbindung (Kinderbetreuung@maisach.de)  Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder mit Wohnsitz in Maisach bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt werden.

 Warum muss ich die Annahme des Betreuungsplatzes verbindlich bestätigen?

Um für die Einrichtungen eine Planungssicherheit für das kommende Betreuungsjahr zu gewährleisten, ist eine verbindliche Bestätigung der Annahme des Platzes wichtig. Anschließend erhalten Sie dann die Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung, ggf. müssen Sie entsprechende Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist, auch wenn Sie den Platz ablehnen.

 

Besonderheit bei der Schulkindbetreuung:

Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder besteht grundsätzlich erst ab 2026.

Was muss ich bei der Bedarfsanmeldung für die Grundschulbetreuung beachten?

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Schuleinschreibung die Zeiträume für die Bedarfsanmeldungen, Zuteilungszeiträume sowie Benachrichtigungszeiträume von der Kita-Anmeldung abweichen können. Beachten Sie hier die Informationen auf der Homepage bzw. die Angaben in den Einrichtungsprofilen.

Was sind die möglichen Buchungszeiten in der Mittagsbetreuung?

Die Betreuung kann zwischen 2 bis 5 Tagen pro Woche gebucht werden. Anmeldezeiten sind bis 14 Uhr, 15.30 Uhr oder 16 Uhr möglich.

Ist die Mittagsverpflegung bei der Mittagsbetreuung verpflichtend?

Nein. Bei der Mittagsbetreuung ist die Mittagsverpflegung freiwillig. Sie können Ihrem Kind auch Brotzeit mitgeben.

Ist eine Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz verbindlich oder kann ich den Bedarf zurückziehen?

Eine Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz ist nicht verbindlich. Auf Wunsch können Sie Ihre Vormerkung schriftlich bei der Kommune zurückziehen. Erst mit Ihrer Bestätigung der Platzannahme und der Vertrags-/Bescheiderstellung tritt die Verbindlichkeit in Kraft. Wir bitten Sie um umgehende schriftliche Mitteilung, falls Sie keinen Bedarf mehr an einem Platz haben bzw. sich das gewünschte Aufnahmedatum verschiebt.

Was passiert mit meinen Daten? Sind diese sicher?

Die von Ihnen erfassten Daten werden im Rahmen des Kitaplatz-Bedarfsanmeldeprozesses ausschließlich im eigenen Rechenzentrum der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) gespeichert. Dieses ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden. Nach Zuteilung eines Betreuungsplatzes werden die Daten ggf. in Kita-Verwaltungsverfahren zur Weiterbearbeitung gespeichert (gemäß den Grundsätzen der DSGVO), wofür dann die jeweilige Einrichtung (oder der Träger) verantwortlich ist. Dort erhalten Sie weitere Hinweise zum Umgang mit den Daten und deren Schutz.

Wann werden die Daten gelöscht?

Personenbezogene Daten werden immer dann gelöscht, wenn diese für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dabei müssen durch den Betreiber die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden (Revisionssicherheit).

Wie läuft das Anmeldeverfahren im Schulkindergarten ab?

Ergänzend zur Voranmeldung ist ein Anmeldegespräch erforderlich, erst danach berücksichtigen wir die Anmeldung entsprechend.

Warum ist ein Anmeldegespräch beim Schulkindergarten notwendig?

In dem Gespräch wird geklärt, ob die Art und der Umfang der benötigten Förderung des Kindes durch die Betreuung im Schulkindergarten abgedeckt sind. Der Schulkindergarten ist keine heilpädagogische Einrichtung.

Wie kann ich einen Gesprächstermin vereinbaren?

Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der Einrichtung auf.

 

Kontakt:

E-Mail: kinderbetreuung@maisach.de