Wasser- und Kanalabrechnung
Abrechnungszeitraum: 01.01. - 31.12.
Hierfür wird jedem Hauseigentümer Mitte Dezember eine Ablesekarte zugestellt.
Bitte lesen Sie dann den Zählerstand Ihres Wasserzählers ab, tragen Sie die Daten auf der Ablesekarte ein und senden Sie uns diese umgehend zurück. Ebenso kann der Zählerstand direkt online abgegeben werden.
Bei Nichtablesung oder verspäteter Abgabe wird Ihr Zählerstand automatisch geschätzt!
Ende Januar werden die Wasserabrechnungen an Sie versandt.
- Die jährliche Gebühr für einen Standardzähler beträgt 46 Euro (zzgl. 7 % MwSt).
- Die Wassergebühr beträgt 1,13 Euro (zzgl. 7 % MwSt) pro verbrauchten Kubikmeter im Abrechnungszeitraum 2024.
Zur Info vorab: Im Abrechnungszeitraum 2025 steigt die Verbrauchsgebühr auf 1,22 Euro/Kubikmeter. - Für Wasser wird mit der Abrechnung ein Abschlag zum 15.08. erhoben.
- Die Abwassergebühr beträgt 1,56 Euro pro Kubikmeter, ohne Mehrwertsteuer (Abrechnungszeitraum 2024). Für Abwasser werden 2 Abschläge, jeweils am 15.02. und 15.08. erhoben.
Die Wasserabgabesatzung mit der detaillierten Gebührenerhebung ist unter "Satzungen, Verordnungen, Richtlinien" nachzulesen.
Fälligkeit am 15.02.: Nachforderung für Wasser und Kanal + 1. Abschlag Kanal
Fälligkeit am 15.08.: Abschlag für Wasser + 2. Abschlag Kanal
Sollte auf Ihrer Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen sein, so wird dies auf der Rechnung extra aufgeführt und nicht sofort von der Fälligkeit am 15.02. abgezogen. Bei der Abbuchung am 15.02. wird Ihnen das Guthaben angerechnet und somit weniger abgebucht.
Bei vermieteten Objekten:
Die Abrechnung erfolgt gemäß unserer Wasserabgabesatzung immer nur mit dem Eigentümer, daher ist eine Versendung der Ablesekarten sowie der Bescheide an Mieter nicht möglich. Die Abbuchung der Gebühren erfolgt ebenfalls nicht vom Konto des Mieters. Bei Mieterwechsel wird daher auch keine Endabrechnung erstellt
Bei Verkauf des Objekts:
Bei einem Eigentümerwechsel bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen. Folgende Informationen sind für die Umschreibung wichtig:
- Personenkontonummer des Wasserbescheids oder Zählernummer
- Tag der Ablesung
- Zählerstand
- Komplette Adresse des neuen Eigentümers
Sie erhalten dann eine Endabrechnung Ihrer Wasser- und Kanalgebühren.
Kontakt:
Telefon: 08141/937-235
E-Mail: steueramt@maisach.de