Informationen zur Bundestagswahl 2025

Nur noch wenige Tage sind es bis zur vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestags am 23. Februar. Möchten Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben, ist Eile geboten. Denn die Fristen sind diesmal kürzer als gewohnt.

Wahlbenachrichtigung erhalten?

Die Wahlbenachrichtigungen werden später als bei anderen Wahlen üblich, bis Anfang Februar verschickt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 10. Februar nicht erhalten haben, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 08141/937-299 an, dann besprechen wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise.

Schnell sein bei der Briefwahl!

So beantragen Sie die Briefwahlunterlagen: Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sollten Sie schnellstmöglich Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Verschickt werden sie ab dem 10. Februar.

Zur Beantragung der Unterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Online ab Ende Januar über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über einen Link auf unserer Gemeindewebseite.
  • In Schriftform über den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung: Bitte ausfüllen, unterschreiben und per Post absenden – oder direkt in den Maisacher Rathaus-Briefkasten, Schulstraße 1, oder in den gemeindlichen Briefkasten am Bürgerzentrum in Gernlinden einwerfen.
  • Persönlich im Rathaus – ab dem 10. Februar können Sie dabei Ihre Wahlunterlagen auch gleich mitnehmen oder sogar direkt im Rathaus ausfüllen.

Bitte beachten Sie: Je näher der Wahltag rückt, desto ratsamer ist es, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen. Das Transportrisiko auf dem Postweg trägt generell der Bürger.

Erweiterte Öffnungszeiten: Für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus ist das Bürgerbüro vom 10. bis 21. Februar wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13 bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 18 Uhr. Sie brauchen keinen Termin. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument und Ihre Wahlbenachrichtigung mit, deren Rückseite Sie vorab korrekt ausgefüllt haben.

Sollten Sie für Familienangehörige oder Bekannte die Briefwahlunterlagen mitnehmen wollen, denken Sie daran: Die Vollmacht auf der Rückseite der entsprechenden Wahlbenachrichtigung muss korrekt ausgefüllt und unterschrieben sein.

So geben Sie per Briefwahl Ihre Stimme ab

Die Briefwahlunterlagen enthalten:

 Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und roten Wahlbrief. Geben Sie nach der Stimmenvergabe den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und packen Sie diesen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbrief. Stecken Sie den Wahlbrief portofrei in den Postkasten oder in den gemeindlichen Briefkasten (Rathaus bzw. Bürgerzentrum).

Wichtige Fristen für die Briefwahl: 

In den Briefkasten am Maisacher Rathaus können Sie Wahlbriefe bis 18 Uhr am Wahlsonntag einwerfen. Der gemeindliche Briefkasten am Bürgerzentrum Gernlinden wird am Wahlsonntag ein letztes Mal um 15 Uhr durch den Amtsboten geleert.

Zu spät eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden! Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eintrifft, trägt der Briefwähler.

Abstimmen im Wahllokal am Wahlsonntag

In welchem Urnenwahllokal Sie am Wahlsonntag wählen können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Urnenwahllokale für die Bundestagswahl:

  • für Maisach, Anzhofen und Diepoltshofen: Turnhalle der Mittelschule Maisach
  • für Gernlinden und Gernlinden-Ost: Turnhalle der Grundschule Gernlinden
  • für Fußberg, Fußbergmoos, Loderhof, Pöcklhof, Thal, Überacker: Turnhalle Überacker
  • für Deisenhofen, Kuchenried, Oberlappach, Prack, Rottbach, Unterlappach, Weiherhaus, Zötzelhofen: Feuerwehrhaus Rottbach
  • für Germerswang, Stefansberg, Frauenberg, Galgen, Malching: Angerwirt Malching

Geöffnet sind die Wahllokale am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr. 
Bitte mitbringen: Wahlbenachrichtigung und gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild.

Kann man im Wahllokal wählen, obwohl man Briefwahl beantragt hat? Das ist möglich, sofern der entsprechende Wahlschein vorgelegt wird. 

Und zum Schluss noch ein Hinweis für alle Fans von Selfies und Videos: In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden!